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Logopädie Sprachklar

Bettina Haas, BSc
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+43 650 211 38 00

1.

Was benötigen Sie?

Vor Beginn der logopädischen Therapie benötigen Sie eine Verordnung.

Nach Bewilligung der Krankenkassa, steht einer Kostenrückerstattung nichts mehr im Weg.

2.

Termin planen

Nach Bewilligung der Verordnung planen wir unsere Termine, am besten telefonisch oder per E-Mail.

3.

Verrechnung, Kostenrückerstattung

Im Anschluss an die Therapie können die Rechnungen bei der Krankenkassa eingereicht werden und Sie erhalten einen Anteil der Kosten zurück.

Sind Sie oder Ihre Angehörige/Ihr Angehöriger bei der ÖGK versichert, fallen keine Kosten an, da direkt mit der Krankenkasse verrechnet wird.

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