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AGB

AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Ärztliche Verordnung

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung für die logopädische Therapie. Diese bekommen sie entweder bei

Hausärztinnen oder Fachärztinnen (HNO, Pädiatrie, Neurologie...). Die Verordnung beinhaltet ihre Daten

(Name, Adresse, Geburtsdatum...), sowie medizinische Daten (Versicherungsnummer, Diagnose...) und die

jeweilige Verordnung (10xLogopädie á ....min +/-Hausbesuch).

§2 Chefärztliche Bewilligung Ihres Krankenversicherungsträgers

Die ärztliche Verordnung muss, um eine Teilrefundierung der Therapiekosten zu erhalten, bei ihrer

Krankenkasse eingereicht und bewilligt werden. Nur mit Chefärztlicher Bewilligung können sie eine

anteilsmäßige Rückerstattung anfordern. Die Verordnung können Sie bei ihrer Krankenkasse entweder

persönlich, per Mail, Fax oder Post einreichen.

§3 Kosten und Verrechnung

Die Kosten für die Behandlungseinheit sind direkt nach der Therapie per Überweisung an die Logopädin zu

leisten. Dies sollte innerhalb einer Woche nach der Therapie geschehen. Die Patientinnen erhalten nach

abgeschlossener Therapie oder nach Beendigung eines Verordnungsscheins (10. Einheiten) eine

Honorarnote über alle geleisteten Beiträge, diese ist, gemeinsam mit dem Verordnungsschein bei der

Krankenkasse einzureichen um eine (Teil-) Rückerstattung der Kosten zu erhalten. Therapiematerial,

Ausfallkosten, Befunde etc...sind keine Kassenleistungen und werden direkt mit Ihnen verrechnet. Ein

Kostenersatz für diese Leistungen von Seiten des Krankenversicherungsträgers ist nicht vorgesehen. Tarife

und Kosten (ab 1.1.2020)

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T1: 30 min - € 42,00 (25 min Therapiezeit, 05 min Vor- und Nachbereitungszeit ohne PatientIn)

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T2: 45 min - € 65,00 (35 min Therapiezeit, 10 min Vor- und Nachbereitungszeit ohne PatientIn)

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T3: 60 min - € 85,00 (45 min Therapiezeit, 15 min Vor- und Nachbereitungszeit ohne PatientIn)

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HB: - € 25,00

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Der Tarif wird auf die Ressourcen und Bedürfnisse der Patientinnen angepasst und wird von den

behandelnden Ärztinnen verordnet und Chefärztlich bewilligt. Die jeweiligen Tarife bestehen immer bis zur

Beendigung einer Therapie. Die Tarife können jährlich bis zum 01.01 angepasst werden und orientieren sich

an der möglichen Änderung des Mindesttarifes des Berufsverbandes Logopaedieaustria. Tarifänderung

werden bis zum 01.01 eines neuen Kalenderjahres bekanntgegeben (Aushang in der Praxis) und können bei

Bedarf auch als Kopie überreicht werden.

Der Tarif wird individuell an die Bedürfnisse der zu behandelnden Personen angepasst und muss von einem

Arzt/einer Ärztin verordnet werden. Die Preise der Tarife bleiben bis zum Ende der vereinbarten Therapie

bestehen, außer die Therapiezeit erstreckt sich über den Wechsel des Kalenderjahres. Die Preise können

jährlich zum 1. Jänner angepasst werden. Maßgebend dafür sind die neuen Mindest-Tarifvorschläge des

Berufsverbandes LogopädieAustria. Die Logopädin hält sich dennoch die Option offen, periodisch die Tarife

anzupassen und verpflichtet sich dies bekanntzugeben.

§4 Dokumentation und Befunde

Um eine fundierte und fachgerechte Therapie anbieten zu können, muss Anamnese, Diagnostik und

Therapieverlauf ordentlich erhoben, dokumentiert und bei Bedarf erweitert und erneuert werden. Dazu werden

alle relevanten Befunde der Patientinnen benötigt und sind vorzulegen. Sollte ein logopädischer Befund zur

Vorlage benötigt werden, der den normalen Arbeitsaufwand übersteigt, wird dieser mit 20€ in Rechnung

gestellt.

§5 Ablauf der Therapie

Die logopädische Therapie wird individuell auf die Bedürfnisse der Patientinnen angepasst und findet

üblicherweise in Einzelsitzungen statt, auch Gruppentherapien können bei Bedarf stattfinden. Die Therapie

umfasst alle notwendigen Leistungen, die für die Behandlung der Patientinnen benötigt werden, dazu

gehören: Anamnese und Diagnostik, Therapie, Befunderhebung, Vor- und Nachbereitungszeit, Administration

etc...

§ 6 Therapie-Gesetz:

Das MTD-Gesetz (Bundesgesetz über die Regelung der medizinisch-technischen Dienste) regelt mit seinen

gesetzlichen Bestimmungen die logopädische Behandlung. Logopädinnen arbeiten nach aktuellen

wissenschaftlichen Erkenntnissen und sind zu stetiger Fort- und Weiterbildung verpflichtet. Es gilt die

Verschwiegenheitspflicht (MTD-Gesetz §11c), welche die Logopädin verpflichtet etwaige Geheimnisse die

während der Ausübung ihres Berufes bekanntwerden zu wahren. Patientinnen oder gesetzliche Vertreter

können von dieser Pflicht entbinden. Praktikantinnen unterliegen dieser Pflicht ebenfalls. Ebenso haben sich

Logopädinnen an §11a des MTD-Gesetzes zu halten, welches die Dokumentationspflicht beinhaltet. Diese

Dokumentationen und alle zugehörigen Daten sind 10 Jahre zu archivieren.

§7 Praktikanntinnen

Im Zuge des Studiums „Logopädie“ sind Studentinnen dazu verpflichtet praktisch ausgebildet zu werden.

Deshalb kann es dazu kommen, dass während der Therapie eine Praktikantin/ ein Praktikant anwesend ist und

nach Einwilligung der Patientinnen am Therapieprozess aktiv teilnimmt. Praktikanntinnen unterliegen ebenso

der Verschwiegenheitspflicht und den Richtlinien der DSGVO.

§8 Absagen

Sollte ein Behandlungstermin nicht wahrgenommen werden können ist dieser min. 24h (1.Werktag) vor

Behandlungsbeginn per SMS oder Anruf abzusagen. Sollte die Termin am Montag nicht wahrgenommen

werden, sollte dieser freitags abgesagt werden (1. Werktag). Sollten Termin nicht innerhalb dieser Frist

abgesagt werden, wird aus administrativen Gründen ein Ausfallhonorar von 30€ verrechnet, dieses kann nicht

bei der Krankenkasse geltend gemacht werden. Sollte ein Termin nicht fristgerecht oder gar nicht abgesagt

werden, wird das Honorar dieser Einheit zur Gänze in Rechnung gestellt, auch dieses kann nicht bei der

Krankenkasse geltend gemacht werden. Sollte Sie zu spät zur Therapie kommen, kann diese Zeit aus

administrativen Gründen nicht nachgeholt werden, ich bitte Sie pünktlich zu kommen.

§8 Kündigung des Therapieverhältnisses

Therapie wird individuell auf die Bedürfnisse, Ressourcen und Ziele aller Patientinnen angepasst und immer

wieder evaluiert. Um Erfolg zu haben und seine Ziele zu erreichen ist Mitarbeit und Kooperation in allen

Bereichen (Administration, Anamnese, Therapieprozess, Heimübungen etc...) unerlässlich. Sollte der

Eindruck entstehen, dass diese Vorrausetzungen nicht gegeben sind, behält sich die Logopädin vor die

Therapie zu beenden

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